• Wir beschäftigen uns mit Landschaft. Vor allem aber mit den Tieren darin als Teil der biologischen Vielfalt.

Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH

Gutachten, Beratung und Umsetzung

Die Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung wurde 1987 als privatwirtschaftliches Institut gegründet und firmiert seit Ende 2019 als GmbH. Aktuell besteht sie aus 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diese Fachleute kommen aus den Spezialgebieten Biologie, Agrarbiologie, Landschaftsökologie, Forstwissenschaft, Geographie, Umweltsicherung und Landschaftsarchitektur.

Die fachlichen Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen uns die Bearbeitung eines breiten Spektrums komplexer Aufgabenstellungen. Unsere Arbeitsfelder reichen dabei von tierökologischen Fachbeiträgen im Rahmen von Naturschutz- und Eingriffsplanung bis hin zur Projektleitung in größeren Vorhaben. Zudem sind wir im Bereich der naturschutzorientierten Forschung und der Erarbeitung methodischer Standards für Planungsvorhaben tätig.

Räumlicher Arbeitsschwerpunkt ist Baden-Württemberg, es werden aber auch Projekte in anderen Bundesländern, in Österreich und in Einzelfällen in weiteren Staaten durchgeführt.

Arbeiten unseres Instituts sind in zahlreichen Fachpublikationen dokumentiert. Ein Büroportrait finden Sie in Heft 10/2019 von Naturschutz und Landschaftsplanung (NuL).

Nachrichten

 

16.08.2018 | Umweltbildung

13. Mobiles GIS-Forum 2018 – Mobile Datenerfassung wildlebender Tiere

Am 12. Juli 2018 fand das 13. Mobiles GIS-Forum der GI Geoinformatik GmbH in Zusammenarbeit mit der Runden Tisch GIS e.V. am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) in Augsburg statt. Rahmenthema: Von der mobilen Erfassung bis zu Augmented Reality. Von unserer Seite beteiligte sich Jürgen Förth mit einem Beitrag zur mobilen Erfassung wildlebender Tiere.

14.08.2018 | FFH-Verträglichkeitsprüfung

Welche Maßnahmen dürfen berücksichtigt werden?

In den letzten Jahren hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) wiederholt mit Fragen der Verträglichkeitsprüfung für Gebiete des europäischen Netzwerks Natura 2000 auseinander gesetzt, bei denen es u. a. darum ging, ob bestimmte Maßnahmen im jeweiligen Schutz- und Prüfregime angerechnet werden dürfen, um eine Erheblichkeit von Beeinträchtigungen zu verneinen.